1. Anmeldung, Reisebestätigung 1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder telefonisch geschehen. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen.
2. Bezahlung Bei Vertragsabschluß leisten Sie gegen Aushändigung der Reisebestätigung eine Anzahlung. Sie beträgt 15 % des Reisepreises. Zur Absicherung der Kundengelder haben wir eine Insolvenzversicherung bei tourVers Touristik-Versicherungs-Service abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird Ihnen bei Ihrer Anzahlung ausgehändigt. Der restliche Reisepreis wird 4 Wochen vor Abreise fällig. Sobald die Restzahlung bei uns eingetroffen ist, übersenden wir Ihnen die Unterlagen.
3. Leistungen, Preise 3.1.Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt und den Angaben in Ihrer Reisebestätigung. 3.2. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder sonstigen Abgaben wie Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich diese Erhöhung auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat das Reisebüro Bühler den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis zu setzen. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Reisende hat sein Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung, bzw. Änderung der Reiseleistung dem Reisebüro Bühler gegenüber geltend zu machen.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung 4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie aus Gründen der Beweissicherung schriftlich tun. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem Sie beim Veranstalter eingeht. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. 4.2. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die von uns nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. 4.3. Unser pauschalierter Anspruch beträgt pro Person bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %, vom 30. bis 11. Tag vor Reiseantritt 40 % und ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 100 % des Gesamtreisepreises. Bei Motorradmieten über Eagle-Rider gelten folgende Rücktrittsgebühren. Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 15%. 30. bis 21. Tag vor Reiseantritt 30 % des Mietpreises und 20. bis 11. Tag vor Reiseantritt 60% vom Mietpreis. Bei Stornierung ab dem 10. Tag vor Abreise sind 100% Stornogebühren zu zahlen. Bei Stornierungen von bestätigten Einwegmieten wird die Gebühr für die entsprechende Einwegmiete voll berechnet. Stornogebühren über den Vermieter Rebel lt. Preisliste. Stornoregelung der begleiteten Touren: Bis 60 Tage vor Anreise 20 % des Reisepreises, 59 – 30 Tage vorher 40 %, 29-11 Tage vorher 70 % und ab dem 10. Tag vor Antritt 100 % Stornokosten. 4.4 Änderungen an einer bestätigten Buchung werden soweit durchführbar mit € 50 Umbuchungsgebühren berechnet. Ab dem 30. Tag vor Anreise haben wir bei Umbuchungen Anspruch auf die unter Ziff. 4.3. genannten Gebühren.
5. Reiseversicherungen Da nicht im Reisepreis enthalten, empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung bzw. einer Rat & Tat-/Ferien Versicherung.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. 6.1. Das Reisebüro Bühler kann den Reisevertrag aus dem Fly & Ride Programm ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn z.B. bedingt durch einen Maschinenwechsel seitens der Fluggesellschaft die Motorräder nicht mehr befördert werden können, bzw. Maschinen komplett aus dem Flugplan gestrichen werden. Darüber hinaus ist das Reisebüro Bühler sowohl bei Vermietungen, begleiteten Touren, als auch Transporten lediglich Reisevermittler.
7. Gewährleistung/Haftung des Reiseveranstalters. 7.1. Der Reiseveranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für: 1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung. 2. Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. 3. Die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Prospekt angegebenen Reiseleistungen, sofern Sie nicht gemäß Ziff. 3.1. vor Vertragsabschluß über Änderungen informiert wurden. 4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. 5. Ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. 7.2.1. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt, sofern die Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung nicht auf einem Umstand beruht, der nach Vertragsschluß eingetreten ist und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist. 7.2.2. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen. 7.2.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Vertragskündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. 7.2.4. Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden alleine wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 7.2.5. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es bei Motorradtransporten zu einem Vorlauf von 2-3 Wochen, sowie einem Nachlauf von bis zu 6 Wochen kommen kann. Für Probleme mit dem amerikanischen Zoll kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.
8. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährungen 8.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reisebüro Bühler geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war die Frist einzuhalten. 8.2. Vertragliche Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die vom Reisenden geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
9. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbedingungen 9.1. Der Reisende, egal welcher Staatsangehörigkeit kümmert sich selbst um Paß-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen. 9.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß die Verzögerung durch uns zu vertreten ist.
10. Gerichtsstand Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu richten.
Veranstalter: Reisebüro Bühler GmbH - Bikes & Travel Untere Vorstadt 5 - 72458 Albstadt Telefon: 07431 / 13430-0 - Telefax 07431 / 1343028 e-mail:Lccalbstadt(at)buehler.de
Hier finden Sie die Allgemeinen Reisebedingungen in einer Druckversion (PDF)
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